AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Patrick Art
Flößergasse 8
81369 München

ALLGEMEINE LIEFER- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

I. GELTUNG

Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle zwischen Patrick Art und Kunden geschlossenen Verträge hinsichtlich jeglicher Leistungen von Patrick Art sowie Ihrer Vertreter und Mitarbeiter (nachfolgend Patrick Art), insbesondere der Erstellung von Fotografien, Video und Bildbearbeitung.

Sofern der Kunde diesen AGB widersprechen will, hat dies unverzüglich nach Kenntnis und in Schriftform zu erfolgen. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Diese erlangen keine Gültigkeit. Abweichende Vereinbarungen hiervon bedürfen der Schriftform. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von Patrick Art, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.

II. LEISTUNGENDER PATRICK ART

Soweit Patrick Art Kostenvoranschläge erstellt, sind dies sog. einfache Kostenvoranschläge und somit unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann von Patrick Art anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 20 % zu erwarten ist. Eine Überschreitung eines Kostenvoranschlages unterhalb von 20 % wird zwischen den Parteien als unwesentlich angesehen.

Patrick Art ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben. Dritte können nach freiem Ermessen von Patrick Art ausgewählt werden.

Vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch Patrick Art ausgewählt.

Vermeintliche Mängel an erstelltem Bildmaterial – Videomaterial sind Patrick Art unverzüglich anzuzeigen. Die Entgegennahme ohne unverzügliche Mängelrüge stellt die Abnahme dar.

Die Bildbearbeitung erfolgt nach freiem Ermessen von Patrick Art und unterliegt dem freien künstlerischen Ermessen von Patrick Art.

III. ÜBERLASSENES BILDMATERIAL

Die AGB gelten für jegliches Bildmaterial – Videomaterial, gleich welcher Schaffenshöhe oder in welcher technischen Form / in welchem Medium sie erstellt werden, insbesondere für analoges und digitales Material.

Überlassenes physisches Bildmaterial – Videomaterial bleibt Eigentum Patrick Art, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.

Der Kunde hat das Bildmaterial – Videomaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.

IV. NUTZUNGSRECHTE

Der Kunde erwirbt sofern vertraglich nichts anders vereinbart wird, nur ein einfaches Nutzungsrecht zur vertraglich vereinbarten Verwendung. Im Zweifelsfall ist der Nutzungszweck, für den das Bildmaterial – Videomaterial ausweislich des Lieferscheins zur Verfügung gestellt worden ist, maßgeblich.

Ausschließliche Nutzungsrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen eine zusätzliche Vergütung von mindestens zusätzlichen 100 % des, für die jeweilige Bildnutzung – Videonutzung fälligen Grundhonorars.

Sämtliche Nutzungsrechte werden erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung durch den Kunden auf diesen übertragen.

Jede über die vereinbarte Nutzung hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung durch Patrick Art. Das gilt insbesondere für eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials – Videomaterials, die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials – Videomaterials auf Datenträgern aller Art, soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials – Videomaterials dient, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten – Videodaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven und die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials – Videomaterials.

Veränderungen des Bildmaterials – Videomaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung Patrick Art und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.

Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Die Einräumung von Nutzungsrechten zugunsten Dritter ist ausschließlich durch Patrick Art möglich. Die Einräumung von Nutzungsrechten durch den Kunden gegenüber sind insoweit unwirksam.

Jegliche Nutzung, des Bildmaterials – Videomaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des von Patrick Art vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild. Der Urhebervermerk hat zu lauten:

„©Fotograf Patrick Art“ Unterbleibt ein ordnungsgemäßer Urhebervermerk, berechtigt dies Patrick Art zum Schadensersatz.

Wünscht der Kunde eine Veröffentlichung ohne Urhebernennung, so kann dies mit Patrick Art im Vorfeld vertraglich vereinbart werden. In jedem Fall wird hierdurch aber ein gesondertes Entgelt fällig.

Patrick Art bleibt auch bei Übertragung der ausschließlichen Nutzungsrechte berechtigt, seine Fotos zu Zwecken der Eigenwerbung selbst zu verwenden.

V. HAFTUNG

Patrick Art übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Kennzeichen (Marken, Firmen Geschmacksmuster) Personen oder Objekten, es sei denn, dies wird vertraglich ausdrücklich zugesichert. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z.B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.

Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber Patrick Art sind ausgeschlossen, soweit sich nachfolgend nicht etwas anderes ergibt. Dies gilt auch für Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Patrick Art, falls der Kunde aus einem Verhalten dieser Schadensersatzansprüche erhebt. Ausgenommen sind Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten, welche zur Erreichung des Vertragsziels notwendigerweise erfüllt werden müssen. Ebenso gilt dies nicht für Schadensersatzansprüche nach grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln Patrick Art oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

VI. HONORAR, AUSFALLHONORAR, KOSTEN

Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM).

Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.

Der gesamte Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Patrick Art ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen. Patrick Art ist berechtigt, bei Vertragsschluss einen Vorschuss in Höhe von 75 % der zu erwartenden Kosten vom Kunden zu verlangen. Die Bestimmung der zu erwartenden Kosten liegt hierbei im Ermessen Patrick Art.

Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial – Videomaterial nicht veröffentlicht wird.

Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.

Kommt es aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich von Patrick Art liegen, nicht zur Durchführung des Auftrages, ist Patrick Art berechtigt, nachfolgende Beträge in Rechnung zu stellen:

– Absage durch den Kunden bis zu 30 Arbeitstage vor Abwicklung des Auftrages oder Ausfall = 40% der Kosten

– Absage durch den Kunden bis zu 14 Arbeitstage vor Abwicklung des Auftrages = 60% der Kosten des

– Absage durch den Kunden bis zu bis 7 Arbeitstag vor Abwicklung des Auftrages = 80% der Kosten

– Absage durch den Kunden bis zu bis 3 Arbeitstag vor Abwicklung des Auftrages = 100% der Kosten

Die Geltendmachung von weiteren Schäden beleibt ausdrücklich unberührt.
Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die von Patrick Art nicht zu vertreten sind, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars sowie der kalkulierten Kosten zu leisten. Nicht von Patrick Art zu vertretende Gründe stellen insbesondere Kundenwünsche und höhere Gewalt dar.

VII. RÜCKGABE DES BILDMATERIALS

Analoges Bildmaterial – Videomaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch drei Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare der Veröffentlichung. Eine Verlängerung der3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung Patrick Art.

Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich dauerhaft zu löschen. Von Patrick Art übergebene Datenträger sind zurückzugeben. Patrick Art haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.

Überlässt Patrick Art auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial – Videomaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde analoges Bildmaterial – Videomaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Digitale Daten sind spätestens innerhalb eines Monats nach Übergabe dauerhaft zu löschen, von Patrick Art übergebene Datenträger sind zurückzugeben. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie von Patrick Art schriftlich bestätigt worden ist.

Die Rücksendung des Bildmaterials – Videomaterials oder übergebener Datenträger erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang bei Patrick Art.

VIII. VERTRAGSSTRAFE, SCHADENSERSATZ

Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung Patrick Art erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials – Videomaterial ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen. Weitergehender Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

IX. ALLGEMEINES

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, sofern der Kunde kein Verbraucher, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, der Niederlassungsort Patrick Art.

Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.